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Blog Post

Cyber-Angriffe: Domino-Effekte

  • von Michael Jeinsen
  • 01 Sept., 2021

Praxen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden zwar selten gezielt von Cyber-Kriminellen angegriffen, doch das ist kein Grund zur Entwarnung. Im Gegenteil: Brandgefährliche Domino-Effekte greifen immer mehr um sich und können fatale Folgen nach sich ziehen – gerade auch für Arztpraxen, die bekanntlich mit sensiblen Daten arbeiten. Ein Gastbeitrag von Michael Jeinsen.

Bildquelle: Michael Jeinsen

Die Gefahr, die von Cyber-Angriffen ausgeht, wird von vielen Praxisinhabern und -inhaberinnen unterschätzt. „Hacker greifen große Konzerne oder staatliche Einrichtungen an, aber nicht meine kleine Praxis“, lautet das Standardargument. Und diese Sichtweise ist sicherlich nicht völlig falsch: Zielgerichtete Angriffe gelten meist Großkonzernen wie Ebay (2014), Beiersdorf (2017), Bombardier (2021) oder staatlichen Organen wie dem Pentagon (2011) oder der Zentralbank von Neuseeland (2021). Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn neben zielgerichteten Angriffen gibt es auch Attacken mit breiter Streuung: Das Sicherheitsunternehmen Barracuda Networks etwa zählt 121 Ransomware-Vorfälle in den vergangenen 12 Monaten, das ist eine Steigerung um 64 Prozent innerhalb eines Jahres. Eine weitere Gefahr – auch für Arztpraxen – entsteht durch Domino-Effekte.

Diese werden vor allem durch „Supply-Chain-Angriffe“ (Lieferkettenangriffe) verursacht. Kriminelle machen sich eine einzige Schwachstelle zunutze, um tausende, wenn nicht hunderttausende Computer weltweit zu infiltrieren. Angriffe werden beispielsweise gezielt auf Softwareanbieter und andere IT-Dienstleister ausgeführt, um deren Kunden attackieren zu können. Arztpraxen etwa werden nicht direkt angegriffen, vielmehr dringen Hacker über die „Hintertür“ einer Praxissoftware ein und richten Schaden an. Das fatale daran: Gerade Gesundheitsdienstleister, die mit hochsensiblen Daten arbeiten, laufen Gefahr, aufgrund einer Attacke gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstoßen und so selbst ins Visier von Staatsanwaltschaften zu geraten.

Eine Schwachstelle – viele Opfer
Das Risiko von „Domino-Angriffen“ sollte nicht vernachlässigt werden, denn sie sind mittlerweile weit verbreitet. Zuletzt erfuhr die sogenannte „Kaseya-Attacke“ im Juli größere öffentliche Aufmerksamkeit. Eine Hackergruppe mit Namen „REvil“ nutzte eine Schwachstelle bei dem US-amerikanischen IT-Dienstleister Kaseya aus, drang über dessen Software in 1500 Unternehmen ein und konnte viele Endkunden attackieren. Konkret bedeutete das: Eine mutmaßlich russische Hackergruppe kapert die Software eines US-Amerikanischen IT-Dienstleisters und in Schweden bleibt die Supermarktkette Coop geschlossen, weil die Kette mit einer Software von Kaseya arbeitet. Aber die Attacke wirkte sich selbstverständlich nicht nur in Schweden aus: Betroffen waren laut „REvil“ über eine Million Computer rund um den Globus. Zu den Opfern gehörten mindestens zwei Unternehmen in Deutschland sowie deren Kunden – hierzulande wurden mehrere tausend Computer befallen. Das ist der Domino-Effekt, der gerade auch für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen gefährlich ist. Um den Angriff zu beenden, forderten die Täter übrigens 70 Millionen Dollar Lösegeld.

Man stelle sich vor, statt Kaseya hätten die Angreifer einen Akteur der Gesundheitsbranche infiltriert: Ein erfolgreicher Angriff auf die IT-Infrastruktur eines Anbieters von Arztsoftware zum Beispiel bringt alle Kunden des IT-Unternehmens in Gefahr. Auch ein Angriff auf eine Krankenkasse oder eines Herstellers von Krankenkassen-Software kann diese Gefahr verursachen. Domino-Effekte sind in der Gesundheitsbranche genauso möglich wie in anderen Wirtschaftszweigen.

Und es ist erschreckend, wie viele Attacken mittlerweile verübt werden. Einige Beispiele: Im Juli wurden einige Server des Landkreises Anhalt-Bitterfeld angegriffen. Die Folge: Unter anderem konnten Sozialhilfe und Wohnungsgeld nicht ausgezahlt werden. Wie bei der „Kaseya-Attacke“ verlangen die Täter ein Lösegeld, damit der Angriff beendet wird. Im September 2020 legte ein Hack die Düsseldorfer Uniklinik lahm, Anfang des Jahres die Urologische Klinik Planegg, im März traf es die Evangelische Klinik Lippstadt. Aus der Versicherungsbranche hat es kürzlich die Haftpflichtkasse in Darmstadt getroffen. Die Liste der Opfer ließe sich problemlos verlängern. Auch mit Arztpraxen: „Eine von 25 Arztpraxen ist in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal Opfer von Internet-Angriffen geworden und hat dadurch einen Schaden erlitten“, schrieb im Januar 2019 die Ärztezeitung.

Nebenbei: In Praxen kommen persönliche, Finanz- und Gesundheitsdaten von Patienten zusammen. Für Kriminelle ist das sehr verlockend: Schon ein einziger Datensatz eines Krebspatienten wird im Darknet für rund 800 Dollar verkauft. Man darf wohl davon ausgehen, dass Quacksalber, die die Verzweiflung todkranker Menschen ausnutzen und vermeintliche „Wunderheilmittel“ teuer verkaufen, an diesen Daten sehr interessiert sind.

Zurück zur Gefahr, als Opfer eines Cyber-Angriffs selbst ins Visier der Strafverfolgung zu geraten. Kommt es zu einem Cyber-Vorfall sind Arztpraxen – wie alle anderen Unternehmen auch – laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dazu verpflichtet, Behörden und Patienten umgehend zu informieren. Genauer: Arztpraxen haben nach Erkennen des Schadens nur 72 Stunden Zeit, einen Datenrechtsanwalt und einen IT-Forensiker zu finden, die die Schadensursachen untersuchen, Kundendaten sichern, eine vollständige Meldung absetzen und auch noch alle potenziell betroffenen Patienten schriftlich informieren. Diese Frist dürften viele Arztpraxen kaum einhalten können. Unter anderem auch, weil nach einem größeren Cyber-Angriff viele IT-Spezialisten und spezialisierte Anwälte schnell ausgebucht sein werden.

Nach 72 Stunden prüft die Staatsanwaltschaft
Gelingt dies nicht, droht Ungemach: Nach den 72 Stunden kommt es laut DSGVO zur Pflichtabgabe an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet dann, ob sie den Fall verfolgt und ob aus einer Ordnungswidrigkeit ein Straftatbestand wird. Hintergrund dieser scharfen Regelung sind die besonders sensiblen Datensätze, die in der Gesundheitsbranche verarbeitet werden.

Deshalb empfiehlt es sich für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, eine branchengerechte Cyber-Versicherung abzuschließen, die neben dem üblichen finanziellen Schutz auch weitere Service-Leistungen bietet. Vor allem: Die fristgerechte Vermittlung von IT-Spezialisten und qualifizierter Rechtsanwälte, damit die 72-Stunden-Frist eingehalten werden kann.

Eine solche Absicherung ist eigentlich schon heute unverzichtbar und wird es in Zukunft noch mehr sein. Dazu das Bundeskriminalamt: „Cyberangriffe haben ein enormes Schadenspotential. Sie können für Wirtschaftsunternehmen existenzbedrohend sein und haben bei Angriffen auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS) wie Krankenhäuser oder Energieversorger schnell dramatische Auswirkungen auf die Bevölkerung. Solche Cyberangriffe mit beispielsweise Ransomware und DDoS haben in den letzten Jahren in Häufigkeit und Intensität deutlich zugenommen. Die Gefahr von Cyberangriffen durch hochprofessionell, global vernetzt agierende Täter wächst.“

von Robert Krüger Kassissa 24. Januar 2025
Der EuGH hat das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Die Gegner der iMVZs in der Zahnmedizin wittern ihre Chance.

Das Urteil vom 19. Dezember 2024 ( C-295/23 ) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat auf dem ersten Blick mit der Zahnmedizin nichts zu tun. Es geht hierbei darum, ob sich Finanzinvestoren an Rechtsanwaltkanzleien beteiligen dürfen oder nicht. Der EuGH sagt nein, weil die wirtschaftlichen Interessen eines Investors unvereinbar mit den anwaltlichen Tätigkeiten seien. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.

Damit stütze der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen, so die Bundeszahnärztekammer.

„Irrige Hoffnungen der Politik“
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert, sagt dazu in einer Pressemittelung: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, ergänzt: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun appelliert die BZÄK und KZBV an die Politik, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.

von Robert Krüger Kassissa 29. Dezember 2024

Die hausärztliche Versorgung in Berlin und Brandenburg steht vor einer ernsten Herausforderung: Die Entbudgetierung, ein zentraler Baustein für die wirtschaftliche Stabilität der Praxen, bleibt weiterhin ungeklärt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg, die alarmierende Ergebnisse liefert. Die Ärztezeitung berichtet darüber.

von Robert Krüger Kassissa 10. Dezember 2024
Unter den ausländischen Ärzt*innen hierzulande stellen Menschen aus Syrien die größte Gruppe. Würden sie Deutschland jetzt wieder verlassen, bekämen das wohl vor allem kleinere Städte zu spüren.

Laut Statistik der Bundesärztekammer arbeiteten Ende vergangenen Jahres 5.758 syrische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, davon knapp 5.000 im Krankenhaus. Damit sind sie nach Rumänien und Russland mit Abstand die größte Gruppe ausländischer Mediziner*innen. „Wir können verstehen, dass viele von ihnen in ihre Heimat zurückkehren möchten und dort auch dringend gebraucht werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, gegenüber dem Spiegel. Allerdings spielten syrische Ärzt*innen in Deutschland vor allem in Krankenhäusern kleinerer Städte eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Versorgung. „Verlassen sie in größerer Zahl Deutschland wieder, wird dies in der Personaldecke ohne Zweifel spürbar sein“, so Gaß.

Besonders betroffen: ostdeutsche Flächenländer .
Und Matthias Voth, der Chef des Harzklinikums in Quedlinburg, betont, dass Sachsen-Anhalt ohne syrische Ärzt*innen, kaum möglich sei. Auch aus anderen Bundesländern wie Brandenburg und Thüringen oder auch dem westdeutschen Bundesland Hessen kommen ähnliche Worte. So teilte beispielsweise der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Frank-Ullrich Schulz, gegenüber dem MiGAZIN mit: „Ohne ausländische Ärztinnen und Ärzte wäre eine flächendeckende medizinische Versorgung in Brandenburg nicht mehr möglich.“

von Robert Krüger Kassissa 29. September 2024

Zum 1. Oktober eröffnet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin eine weitere hausärztliche Praxis in Treptow-Köpenick. Diese vierte Praxis, die von der KV in Eigenregie betrieben wird, ist in den Räumlichkeiten der DRK-Kliniken Köpenick untergebracht. Ein Team aus drei Ärztinnen und drei medizinischen Fachangestellten (MFA) wird hier die Patientenversorgung übernehmen.

„Wir freuen uns, nun auch im Bezirk Treptow-Köpenick eine hausärztliche Praxis zu eröffnen. Die Nähe zum stationären Sektor war uns sehr wichtig.“, sagt Susanne Hemmen, Geschäftsführerin der für den Betrieb der Eigeneinrichtungen gegründeten KV Praxis Berlin GmbH. „Auch bei dieser Eröffnung sind wir mit Herausforderungen konfrontiert gewesen, vor allem die Suche nach Räumlichkeiten und nach Personal war und ist nach wie vor nicht einfach. Der Fachkräftemangel im ambulanten Gesundheitssektor ist noch immer ein großes Thema. Umso mehr freut es uns, dass wir ein gutes Team gefunden haben.“

Die KV Praxis Berlin GmbH ging mit einer Anschubfinanzierung aus dem Verwaltungshaushalt der KV Berlin an den Start. Im Fokus der Praxisgründungen stehen die Stadtbezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, wo die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Bezirken schlechter ist. „Wir als KV Berlin eröffnen unsere Einrichtungen dort, wo es an hausärztlicher Versorgung mangelt und gleichen diesen Mangel so aus“, erläutert der Vorstand der KV Berlin. „Wir wollen allen Berlinerinnen und Berlinern, unabhängig davon, wo sie wohnen, gleichen Zugang zu einer guten gesundheitlichen Versorgung ermöglichen.“

Abwärtstrend stabilisiert
Jedes Jahr stehen durch das Sicherstellungsstatut generell rund 1,4 Mio. Euro für die finanzielle Unter-stützung von Ärztinnen und Ärzten, die sich neu niederlassen oder eine Praxis übernehmen wollen, der Förderung von Zweigpraxen sowie Praxen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Bisherige Bilanz: durch das Förderprogramm wurde der Abwärtstrend in der hausärztlichen Versorgung in den drei Bezirken stabilisiert. Dazu trägt auch die am Dienstag eröffnende KV Praxis in den Räumen der DRK Kliniken Berlin Köpenick bei.

Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, unterstreicht die Bedeutung der neuen Praxis: „Sie ist ein entscheidender Schritt, um die hausärztliche Versorgung in Treptow-Köpenick zu verbessern.“ Die DRK-Kliniken und die KV Berlin setzen sich gemeinsam dafür ein, Lösungen zu finden, um die angespannten ambulanten Versorgungsstrukturen im Bezirk zu optimieren.

Seit 2022 hat die KV Berlin insgesamt vier eigene Praxen in Betrieb genommen, um die medizinische Versorgung in unterversorgten Bezirken zu verbessern. Die neuen Einrichtungen konzentrieren sich auf Stadtteile wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, in denen die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken deutlich schwächer ist.

Zur Unterstützung bei Erstellung dieses Textes wurde Künstliche Intelligenz verwendet und der Text anschließend redaktionell überarbeitet.
von Robert Krüger Kassissa 23. Dezember 2023
Was passiert, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber in einem Zulassungsverfahren den Zuschlag erhält, dann aber in der Niederlassung nicht arbeitet bzw. auf die Zulassung verzichtet? Bekommt dann ein unterlegener Bewerber die Zulassung? Diese Frage hatte das Sozialgericht München zu klären.

Der Fall spielte sich in einem teilentsperrten Gebiet in Niederbayern ab. Dort wurden in der Fachgruppe der Neurologie freie Sitze verteilt ähnlich wie jetzt in Berlin in der Frauen- und Kinderheilkunde. In Niederbayern ging es um einen halben Sitz, auf den sich mehrere Ärzt*innen beworben haben. Ausgewählt wurde wohl eine Neurologin, die aber dann anschließend Schwierigkeiten hatte, geeignete Praxisräumlichkeiten zu finden. Ein Problem, welches auch in Berlin bei den Bewerbungen um freie Zulassungen immer mal wieder vorkommt.

Die Neurologie wurde also nicht als Vertragsärztin tätig. Ein im Auswahlverfahren unterlegener Bewerber, der sich um eine Anstellungsgenehmigung bewarb, vertrat nun die Auffassung, dass dann ihm die halbe Zulassung zustünde und klagte entsprechend gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses, der zuvor diese halbe Zulassung als Anstellungsgenehmigung erteilt hatte.


Chancengleichheit muss auch ohne Rechtsmittel gewahrt sein
Dieser Auffassung widersprach das Sozialgericht München ( Az. S 38 KA 65/21). Denn damit wären auch die anderen, im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber benachteiligt gewesen. Schließlich haben diese unterlegenen Bewerber keine Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Die unterlegenen Bewerber müssten dann hinnehmen, dass ein ebenfalls unterlegener Bewerber den Zuschlag erhält und zwar nur weil er Rechtsmittel eingelegt hat. Im Zuge der Chancengleichheit vertrat das Gericht daher die Auffassung, dass die halbe Zulassung stattdessen neu auszuschreiben sei.

von Robert Krüger Kassissa 23. Dezember 2023
Ab kommendem Jahr müssen Berliner Arztpraxen nur noch so viele Patienten medizinisch versorgen, wie sie gegenüber den Krankenkassen auch abrechnen können. Darauf hat sich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geeinigt.

Der veränderte Honorarverteilungsmaßstab reduziert ab kommendem Jahr das Regelleistungsvolumen der Pra­xen um zehn Prozent, erhöht zugleich jedoch die Fallwerte. So bleibt das Budget für die einzelne Praxis trotz der Zahl weniger Behandlungsfälle gleich, heißt es dazu in einem Beitrag des Ärzteblatts.

„Dabei ist uns ganz wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht ankommt, dass die Berliner Praxen ihren Patientinnen und Patienten die medizinische Behandlung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird. Die Zeit der Rabatte muss vorbei sein. Wir sind nicht mehr in der Lage und auch nicht mehr gewillt, ärztliche Leistungen zu erbringen, die wir nicht voll bezahlt bekommen. Die ambulante Versorgung muss endlich ausreichend finanziert werden, damit die Praxen ihre Qualität halten und ihre medizinischen Fachangestellten angemessen bezahlen können und nicht immer mehr Ärztinnen und Ärzte der Niederlassung den Rücken kehren. Und das kommt am Ende auch den Patientinnen und Patienten zu Gute “, äußern sich dazu die Vertreterversammlung und der KV-Vorstand.

Jede andere Branche hätte schon längst die Reißleine gezogen
Bisher habe man – im Interesse der Patientenversorgung – darüber hinweggesehen, dass in Berlin nicht alle erbrachten ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent bezahlt werden. Seit Jahren liegt die Leistungserbringung ca. 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. „Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Die Politik konzentriert sich auf die stationäre Versorgung und die Kassen vertreten die Auffassung, dass das Geld nicht der Leistung folgen muss. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es weiter.



von Robert Krüger Kassissa 19. Oktober 2023

Ob eine Arztpraxis in einen anderen Berliner Bezirk umziehen „darf“, ob im Zuge einer Praxisabgabe der Übernehmer/die Übernehmerin den KV-Sitz in einem anderen Bezirk fortführen„darf“und viele weitere Fragen bemessen sich an den aktuellen Versorgungsgraden.

Nun hat die KV Berlin eine Aktualisierung per 1. Juli 2023 vorgenommen und veröffentlicht:

https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/bedarfsplanung_zulassung/vaev_bedarfsplanung_loi_forts...

von Robert Krüger Kassissa 26. September 2023
Statt einem soll es in Berlin für Kinder- und Jugendärzt*innen künftig vier Planungsbereiche geben. Ähnlich wie bei den Hausärzt*innen soll damit die Versorgung in bestimmten Bezirken verbessert werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat am 21. September 2023 beschlossen, dass bei den Kinderärzt*innen ein ähnlicher Weg wie bei den Hausärzt*innen eingeschlagen werden soll. Seitdem es bei den Hausärzt*innen nur noch drei Planungsbereiche gibt (seit Ende 2020) und die Ost-Bezirke wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick komplett entsperrt sind, sind 29 neue Hausarztsitze geschaffen worden und der Versorgungs-Abwärtstrend gestoppt. Wenngleich der Bedarf an Hausärzt*innen immer noch riesig ist.

Die kinderärztlich stark unterversorgten Bezirke wie Spandau, Reinickendorf und auch wieder die Ost-Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sollen entsperrt werden. Die restlichen bleiben gesperrt und in einen Planungsbereich zusammengefasst.

Dieser neue Bedarfsplan wird demnächst dem Gesundheitssenat und dem gemeinsamen Landesausschuss vorgelegt. Erfolgt keine Beanstandung, könnte Ende Oktober wirksam werden.

Aktualisierung vom 1. Dezember 2023:

Mittlerweise stehen die vier neuen Planungsbereiche fest und auch in welche Planungsbereiche freie Sitze vergeben werden.

Planungsbereich I umfasst die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln und bleibt gesperrt .

Planungsbereich II umfasst die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bekommt 9 Sitze .

Planungsbereich III umfasst den Bezirk Treptow-Köpenick. Hier gibt es 5,5 Sitze .

Planungsbereich IV bilden Spandau und Reinickendorf. Hier werden 9 Sitze vergeben. 

Zudem werden noch Niederlassungsmöglichkeiten in der Fachgruppe der Frauenärzt*innen und in der Fachgruppe der Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vergeben. Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2024 .

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/bedarfsplan-fuer-berlin

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/arztsitze/arztsitzausschreibunge...

Für alle Fragen rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren stehen wir natürlich gern zur Verfügung.


von Robert Krüger Kassissa 26. September 2023
Landläufig heißt es, eine Anstellung habe im Vergleich zur Selbstständigkeit die bessere Work-Life-Balance. Eine Studie der Apobank unter Medizinstudierenden zeigt das Gegenteil. Das macht Hoffnung.

Zugegeben die Stichprobe ist mit 176 Studierenden der Humanmedizin aus dem Kunden-Panel der apoBank nicht sonderlich groß und repräsentativ, aber da negative Bewertungen das Bild der Niederlassung bestimmen, ist es wohltuend auch mal was Positives zu hören.

Rund 70 Prozent der Studierenden der Humanmedizin können sich zukünftig eine Niederlassung vorstellen. Besonders relevant für die Niederlassung ist dabei eine ausgeglichene Work-Life-Balance. „Konkret bedeutet das für die Befragten vor allem Zeit mit Familie und Freunden (90 Prozent), freie Wochenenden (75 Prozent) und flexible Gestaltung der Arbeitszeiten (69 Prozent). Dementsprechend sind die befragten Studierenden auch nicht abgeneigt, einfache medizinische Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufgaben zu delegieren: über 90 Prozent können sich das vorstellen“, heißt in der Pressemitteilung der Apobank zu dieser Studie. Vor allem männliche Studierende (79 Prozent) planen eine Praxisgründung, bei Frauen sind es 66 Prozent.

Zeit für Familie und Freunde
Bei Praxisbesichtigungen und Gesprächen zwecks Praxisübergaben neigen viele Abgeber und Abgeberinnen dazu, über Gängelung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Probleme mit der IT und Technik, Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und weiteres zu klagen“, berichtet der Berliner Praxisberater und -vermittler Robert Krüger Kassissa. Natürlich existieren einige Probleme, aber um junge Ärzte und Ärztinnen für die Niederlassung zu begeistern und Praxisschließungen ohne Nachfolge zu verhindern, sollte unter anderem gerade das Thema flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Zeit für Familie und Freunde in den Vordergrund gestellt werden.

Neben den Kriterien qualifiziertes Personal, funktionierende Abläufe, neue bzw. gut erhaltene Geräte und hoher Digitalisierungsgrad, die eine wichtige Rolle für die Niederlassung bilden, landet die Lage der Praxis mit 65 Prozent ganz unten auf der Liste der relevanten Entscheidungskriterien. Nur 7 Prozent der Befragten lehnen eine Niederlassung auf dem Land kategorisch ab. Dazu passt, dass Landärzte und Landärztinnen im Schnitt mehr als ihre Kollegen und Kolleginnen in den Städten verdienen.
von Robert Krüger Kassissa 18. September 2023
Der Kampf zwischen den Akteuren der ambulanten und stationären Versorgung währt gefühlt schon ewig. Aktuell bekommt er aber eine ganz neue Brisanz.

Es sind dramatische Töne, die die Krankenhausvertreter anschlagen. Rund 70 Prozent aller Kliniken sehen ihre Existenz laut einer aktuellen Umfrage gefährdet. Seit Mai 2023 haben bereits neun Kliniken einen entsprechenden Insolvenzantrag gestellt. In den Monaten Januar bis April 2023 gab es schon acht Insolvenzverfahren. Im gesamten Jahr 2022 gab es lediglich zehn Klinikpleiten.

„Der von ihm [Anm. d. Red.: Bundesgesundheitsminister Lauterbach] verweigerte Inflationsausgleich für die Krankenhäuser führt zu einem Monat für Monat steigenden Defizit von 500 Millionen Euro. Bis Ende des Jahres 2023 werden es 10 Milliarden sein, die sich als nicht refinanzierte Kosten bei den Krankenhäusern auftürmen. Zur Mitte des Jahres mussten deshalb bereits fünfmal so viele Krankenhausstandorte Insolvenz anmelden wie im gesamten Jahr 2021. Der Minister selbst spricht von einem Krankenhaussterben, das er nicht verhindern könne. Wer als Minister für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zuständig ist, aber öffentlich bekennt, dass er keine Ideen mehr hat, wie der kalte Strukturwandel mit einer Vielzahl von geschlossenen Kliniken verhindert werden könne, muss sich die Frage stellen lassen, ob er der Kernaufgabe seines Ressorts gerecht wird“, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft im September 2023.

Kliniksterben versus Praxissterben
Das Wehklagen der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen klingt dabei ganz ähnlich: „Wenn sich in der Wahrnehmung und der Bezahlung der ambulanten Strukturen nichts ändert, dann sehen wir die deutliche Gefahr, dass die individuelle Betreuung in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist", sagte beispielsweise der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Stefan Roßbach-Kurschat, am 11. September 2023 der Deutschen Presse-Agentur. „In Brandenburg haben wir aktuell 300 Hausarztpraxen, die nicht besetzt sind, das werden in drei bis fünf Jahren 600 Praxen sein.“ KV-Brandenburg-Chefin Catrin Steiniger kritisiert den jüngsten Honorarabschluss: „Wir sind über das Ergebnis maßlos enttäuscht. Viele Praxen stehen schon heute betriebswirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand. Dieses Ergebnis ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.”

Doch es gibt nicht nur ein Kampf ums Geld, sondern auch um Köpfe. Nicht wenige niedergelassene Ärzte und Ärztinnen beklagen, dass MFAs mit „Kopfprämien“ aus den Praxen in die Krankenhäuser gelockt werden. Auch das Gerangel um die angestellten Ärzte und Ärztinnen tobt. Eigentlich sollten die Praxen im Vorteil sein, denn der Ampel-Koalitionsvertrag sieht ja eine Ambulantisierung der Medizin vor. Auch aus Kostengründen.

Und während einige Akteure der ambulanten Versorgung privates Kapital in Form von Investoren regelrecht verteufeln, ruft der ambulante Sektor nun gerade danach.„Für Transformation brauchen wir Anreizsysteme", so Thomas Lemke, Sana-Vorstandsvorsitzender und Vize-Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem LinkedIn-Post.„In Deutschland denken wir immer nur an Malus-Systeme. Wir brauchen aber auch positive Anreize, um etwa nicht versorgungsrelevante Kapazitäten abzubauen. Und wir brauchen mehr Möglichkeiten, auch privates Kapital für den Umbau zu mobilisieren. Denn der Staat allein wird es, wie wir merken, nicht leisten können."

Bekanntlich hat ja alles zwei Seiten. Für die Arztpraxen könnten sich weniger Krankenhäuser auch positiv auswirken, weil wieder mehr Ärzte und Ärztinnen für die Anstellungen in den Praxen zur Verfügung stehen.
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