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Blog Post

Healthy Banking - Wie Ärzte mehr Zeit für ihre Patienten gewinnen

  • von Gastbeitrag
  • 29 März, 2022

Nach Medizinstudium, Approbation und Facharztausbildung wählen viele Ärzte und Zahnärzte den Weg in die Selbstständigkeit. Konfrontiert mit bürokratischem Dickicht, unternehmerischen Herausforderungen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, benötigen gelernte Mediziner auf dem Weg in die eigene Praxis lösungsorientierte Unterstützung in Finanzfragen. Ein Gastbeitrag von Fleming.

Bildquelle: Fleming
Die medizinische Ausbildung gilt als ausführlich und wartet mit besonderer fachlicher Tiefe auf. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind jedoch nicht vorgesehen. Diese Erfahrung machen Ärztinnen und Ärzte, deren Niederlassungsabsichten durch komplexe Fragen zur Finanzierung sowie geringe Unterstützung durch ihren Bankberater auf eine harte Prüfung gestellt werden.
Die plötzliche Verantwortung für ein kleines Unternehmen nimmt viel Zeit in Anspruch. Mitarbeiterführung, Bereitstellung medizinischer Geräte, Planung des Praxisalltages: Die Zeit für die Behandlung der Patienten ist rar. Außerdem ist die richtige Kundenansprache eine Grundvoraussetzung um Patienten zu gewinnen. Dies gilt auch für den vorhanden Patientenstamm bei Praxisübernahmen, die sich vom neuen Inhaber erst noch überzeugen wollen. Viele praktizierende Ärzte und Zahnärzte stellen sich daher die Frage, wie sie den administrativen Aufwand für die Praxisfinanzen reduzieren können, um mehr Zeit ihren Patienten widmen zu können.

Wie nutzen Ärzte Banking?
Über 80 % der niedergelassenen Ärzte benutzen zwei oder mehr Bankkonten im Zusammenhang mit dem Betrieb ihrer Praxis. Das ist wenig überraschend, da durch die Verwendung mehrerer Konten bei verschiedenen Banken das Betriebsrisiko für die Praxis deutlich reduziert wird – frei nach dem Mottonicht alle Eier einen Korb legen”.
Dies wird besonders deutlich am folgenden Beispiel: Es kommt durchaus vor, dass die Bank das Geschäftskonto von sich aus kündigt (bspw. weil das Konto nicht gedeckt ist, da sich die Zahlung der KV verspätet), offene Forderungen werden über das Guthaben auf dem Privatkonto ausgeglichen und die Geschäftsbeziehung wird de facto gekündigt. Damit ist der Praxisinhaber handlungs- und zahlungsunfähig. Deshalb wird grundsätzlich empfohlen Geschäfts- und Privatkonto voneinander zu trennen sowie Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken zu unterhalten.

Jenseits des täglichen Zahlungsverkehrs ist für Ärzte das Finanzierungsangebot entscheidend. Sowohl bei der Praxisgründung als auch bei der Übernahme einer bestehenden Praxis wird Fremdkapital über eine Bank aufgenommen. Dies geschieht über Investitionskredite und Kontokorrentlinien, die häufig am Anfang der Selbstständigkeit abgeschlossen werden. Hierbei fungieren die zukünftigen KV- bzw. KZV-Zahlungen über die Laufzeit der Finanzierung als Sicherheit gegenüber der Hausbank. Die meisten Großbanken bieten diese Art der Praxiskredite in Verbindung mit Förderprogrammen der KFW an. Doch wie zufrieden sind die Ärzte mit den heutigen Lösungen der Hausbanken?

Warum die Hausbank für viele Ärzte nicht in Frage kommt.
Eine deutliche Mehrheit der niedergelassenen Ärzte ist mit ihrer Hausbank unzufrieden (Quelle: Fleming Marktstudie Oktober 2020). Am häufigsten stören sich die Mediziner an den Unterlagenbergen und der langwierigen Terminkoordinierung, die oftmals zu Vor-Ort-Terminen während der Behandlungszeiten führt. Remote-Beratung ist nicht vorgesehen, lange Wartezeiten am Telefon sind keine Seltenheit und die Verfügbarkeit des Bankberaters ist stark eingeschränkt. Bei der Praxisfinanzierung wird bemängelt, dass es keine Transparenz gibt - weder über die Kosten noch über den Bearbeitungsstatus.
Bei privaten Finanzen sind junge Ärztinnen und Ärzte heute einen gewissen digitalen Standard von ihrer Direktbank oder Neobank gewöhnt. Diese Erwartungshaltung gilt ebenso für den Bankpartner, mit dem sie ihre berufliche Unabhängigkeit gestalten wollen. Dieser digitale Standard wird von den auf Ärzte und Zahnärzte spezialisierten Hausbanken nicht erfüllt.

Welche Anforderungen stellen Ärzte an Banking 2.0?
Der größte Handlungsbedarf besteht im Bereich des Online Bankings, das heute nur unzureichend von den Hausbanken zur Verfügung gestellt wird. Selbstverständlich bieten fast alle Anbieter eine Übersicht über die Zahlungsströme, aber die Anforderungen sind nicht zuletzt durch die im Privatkundengeschäft bereits etablierten Funktionalitäten deutlich gestiegen.
Online Banking heute bedeutet nicht nur eine Überweisung online ausführen zu können, sondern eine Vielzahl von finanziellen Angelegenheiten online zu erledigen - und das alles ohne eine Filiale aufzusuchen. Vom digitalen Kundenservice, der sich nach der Verfügbarkeit des Kunden richtet, über die Beantragung und Bearbeitung von Kreditfinanzierungen, die komplett papierlos von Statten geht.

Diesen gestiegenen Anforderungen wird Fleming gerecht. Die meisten Ärzte wollen praktizieren und so wenig Zeit wie möglich für denZweitjob” als Praxismanager aufbringen. Mit der Zielsetzung Ärzten wieder mehr Zeit für die Behandlung ihrer Patienten zu ermöglichen, ist Fleming gestartet. Fleming unterstützt Ärzte mit klaren und transparenten Übersichten, die 24/7 zur Verfügung stehen und kein betriebswirtschaftliches Grundstudium erfordern. Lange Gespräche mit Bankberatern sollen damit der Vergangenheit angehören.

Fleming als Pionier für Healthy Banking
Healthy Banking entspricht dem Wunsch der Ärzteschaft nach Transparenz und Fairness bei Praxisfinanzierungen durch die Nutzung digitaler Lösungen. Dank Healthy Banking müssen Ärzte ihr Behandlungszimmer nicht mehr verlassen, wenn Sie sich um Ihre Bankangelegenheiten und Finanzen kümmern wollen.
Fleming sticht hierbei als besonders digitaler und zeitgemäßer Finanzierungspartner für Mediziner heraus, der dank Technologie und Fachkompetenz Topkonditionen mit minimalem Aufwand für Ärzte ermöglicht.

Im Vergleich zu Hausbanken fällt vor allem Folgendes auf:

  • Dank komplett digitaler Prozesse kann die Finanzierungsanfrage jederzeit und in wenigen Minuten eingereicht werden.
  • Ausgezeichnete Konditionen für Investitionsdarlehen mit Fördermitteln, Betriebskrediten und Kontokorrentlinien
  • Die mit Abstand schnellste Kreditvergabe am Markt: Innerhalb von 10 Tagen zum Praxiskredit.
  • Auch außerhalb der Behandlungszeiten wird persönliche Beratung angeboten.
  • Vollständiges Online-Beratungsangebot zu jeder Zeit per Chat und Online-Support.

Fazit
Wenn sich Ärzte niederlassen möchten, müssen sie mit betriebswirtschaftlichen Herausforderungen rechnen, auf die sie kein Medizinstudium vorbereitet. Damit sie nicht unnötige Verträge oder für sie unpassende Laufzeitkonditionen abschließen, sollten sie ihre Partner bei der Praxisfinanzierung sorgfältig auswählen. Der kurze Weg zur nächstgelegenen Bankfiliale ist nicht immer die beste Lösung. Fleming bietet hier eindeutig die smartere Lösung, die einfach, transparent und auch noch deutlich weniger der kostbaren Behandlungszeit in Anspruch nimmt. Der Arzt und seine Bedürfnisse stehen dabei klar im Vordergrund und unterstreichen den Anspruch zeitgemäßes Banking anbieten zu wollen.




von Robert Krüger Kassissa 24. Januar 2025
Der EuGH hat das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien bestätigt. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Die Gegner der iMVZs in der Zahnmedizin wittern ihre Chance.

Das Urteil vom 19. Dezember 2024 ( C-295/23 ) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat auf dem ersten Blick mit der Zahnmedizin nichts zu tun. Es geht hierbei darum, ob sich Finanzinvestoren an Rechtsanwaltkanzleien beteiligen dürfen oder nicht. Der EuGH sagt nein, weil die wirtschaftlichen Interessen eines Investors unvereinbar mit den anwaltlichen Tätigkeiten seien. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben können.

Damit stütze der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen, so die Bundeszahnärztekammer.

„Irrige Hoffnungen der Politik“
Der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert, sagt dazu in einer Pressemittelung: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, ergänzt: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun appelliert die BZÄK und KZBV an die Politik, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.

von Robert Krüger Kassissa 29. Dezember 2024

Die hausärztliche Versorgung in Berlin und Brandenburg steht vor einer ernsten Herausforderung: Die Entbudgetierung, ein zentraler Baustein für die wirtschaftliche Stabilität der Praxen, bleibt weiterhin ungeklärt. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Hausärzteverbands Berlin und Brandenburg, die alarmierende Ergebnisse liefert. Die Ärztezeitung berichtet darüber.

von Robert Krüger Kassissa 10. Dezember 2024
Unter den ausländischen Ärzt*innen hierzulande stellen Menschen aus Syrien die größte Gruppe. Würden sie Deutschland jetzt wieder verlassen, bekämen das wohl vor allem kleinere Städte zu spüren.

Laut Statistik der Bundesärztekammer arbeiteten Ende vergangenen Jahres 5.758 syrische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, davon knapp 5.000 im Krankenhaus. Damit sind sie nach Rumänien und Russland mit Abstand die größte Gruppe ausländischer Mediziner*innen. „Wir können verstehen, dass viele von ihnen in ihre Heimat zurückkehren möchten und dort auch dringend gebraucht werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, gegenüber dem Spiegel. Allerdings spielten syrische Ärzt*innen in Deutschland vor allem in Krankenhäusern kleinerer Städte eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der Versorgung. „Verlassen sie in größerer Zahl Deutschland wieder, wird dies in der Personaldecke ohne Zweifel spürbar sein“, so Gaß.

Besonders betroffen: ostdeutsche Flächenländer .
Und Matthias Voth, der Chef des Harzklinikums in Quedlinburg, betont, dass Sachsen-Anhalt ohne syrische Ärzt*innen, kaum möglich sei. Auch aus anderen Bundesländern wie Brandenburg und Thüringen oder auch dem westdeutschen Bundesland Hessen kommen ähnliche Worte. So teilte beispielsweise der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, Frank-Ullrich Schulz, gegenüber dem MiGAZIN mit: „Ohne ausländische Ärztinnen und Ärzte wäre eine flächendeckende medizinische Versorgung in Brandenburg nicht mehr möglich.“

von Robert Krüger Kassissa 29. September 2024

Zum 1. Oktober eröffnet die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin eine weitere hausärztliche Praxis in Treptow-Köpenick. Diese vierte Praxis, die von der KV in Eigenregie betrieben wird, ist in den Räumlichkeiten der DRK-Kliniken Köpenick untergebracht. Ein Team aus drei Ärztinnen und drei medizinischen Fachangestellten (MFA) wird hier die Patientenversorgung übernehmen.

„Wir freuen uns, nun auch im Bezirk Treptow-Köpenick eine hausärztliche Praxis zu eröffnen. Die Nähe zum stationären Sektor war uns sehr wichtig.“, sagt Susanne Hemmen, Geschäftsführerin der für den Betrieb der Eigeneinrichtungen gegründeten KV Praxis Berlin GmbH. „Auch bei dieser Eröffnung sind wir mit Herausforderungen konfrontiert gewesen, vor allem die Suche nach Räumlichkeiten und nach Personal war und ist nach wie vor nicht einfach. Der Fachkräftemangel im ambulanten Gesundheitssektor ist noch immer ein großes Thema. Umso mehr freut es uns, dass wir ein gutes Team gefunden haben.“

Die KV Praxis Berlin GmbH ging mit einer Anschubfinanzierung aus dem Verwaltungshaushalt der KV Berlin an den Start. Im Fokus der Praxisgründungen stehen die Stadtbezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, wo die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Bezirken schlechter ist. „Wir als KV Berlin eröffnen unsere Einrichtungen dort, wo es an hausärztlicher Versorgung mangelt und gleichen diesen Mangel so aus“, erläutert der Vorstand der KV Berlin. „Wir wollen allen Berlinerinnen und Berlinern, unabhängig davon, wo sie wohnen, gleichen Zugang zu einer guten gesundheitlichen Versorgung ermöglichen.“

Abwärtstrend stabilisiert
Jedes Jahr stehen durch das Sicherstellungsstatut generell rund 1,4 Mio. Euro für die finanzielle Unter-stützung von Ärztinnen und Ärzten, die sich neu niederlassen oder eine Praxis übernehmen wollen, der Förderung von Zweigpraxen sowie Praxen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Bisherige Bilanz: durch das Förderprogramm wurde der Abwärtstrend in der hausärztlichen Versorgung in den drei Bezirken stabilisiert. Dazu trägt auch die am Dienstag eröffnende KV Praxis in den Räumen der DRK Kliniken Berlin Köpenick bei.

Dr. Christian Friese, Vorsitzender der Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, unterstreicht die Bedeutung der neuen Praxis: „Sie ist ein entscheidender Schritt, um die hausärztliche Versorgung in Treptow-Köpenick zu verbessern.“ Die DRK-Kliniken und die KV Berlin setzen sich gemeinsam dafür ein, Lösungen zu finden, um die angespannten ambulanten Versorgungsstrukturen im Bezirk zu optimieren.

Seit 2022 hat die KV Berlin insgesamt vier eigene Praxen in Betrieb genommen, um die medizinische Versorgung in unterversorgten Bezirken zu verbessern. Die neuen Einrichtungen konzentrieren sich auf Stadtteile wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick, in denen die hausärztliche Versorgung im Vergleich zu anderen Berliner Bezirken deutlich schwächer ist.

Zur Unterstützung bei Erstellung dieses Textes wurde Künstliche Intelligenz verwendet und der Text anschließend redaktionell überarbeitet.
von Robert Krüger Kassissa 23. Dezember 2023
Was passiert, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber in einem Zulassungsverfahren den Zuschlag erhält, dann aber in der Niederlassung nicht arbeitet bzw. auf die Zulassung verzichtet? Bekommt dann ein unterlegener Bewerber die Zulassung? Diese Frage hatte das Sozialgericht München zu klären.

Der Fall spielte sich in einem teilentsperrten Gebiet in Niederbayern ab. Dort wurden in der Fachgruppe der Neurologie freie Sitze verteilt ähnlich wie jetzt in Berlin in der Frauen- und Kinderheilkunde. In Niederbayern ging es um einen halben Sitz, auf den sich mehrere Ärzt*innen beworben haben. Ausgewählt wurde wohl eine Neurologin, die aber dann anschließend Schwierigkeiten hatte, geeignete Praxisräumlichkeiten zu finden. Ein Problem, welches auch in Berlin bei den Bewerbungen um freie Zulassungen immer mal wieder vorkommt.

Die Neurologie wurde also nicht als Vertragsärztin tätig. Ein im Auswahlverfahren unterlegener Bewerber, der sich um eine Anstellungsgenehmigung bewarb, vertrat nun die Auffassung, dass dann ihm die halbe Zulassung zustünde und klagte entsprechend gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses, der zuvor diese halbe Zulassung als Anstellungsgenehmigung erteilt hatte.


Chancengleichheit muss auch ohne Rechtsmittel gewahrt sein
Dieser Auffassung widersprach das Sozialgericht München ( Az. S 38 KA 65/21). Denn damit wären auch die anderen, im Auswahlverfahren unterlegenen Bewerber benachteiligt gewesen. Schließlich haben diese unterlegenen Bewerber keine Klage gegen die Entscheidung eingereicht. Die unterlegenen Bewerber müssten dann hinnehmen, dass ein ebenfalls unterlegener Bewerber den Zuschlag erhält und zwar nur weil er Rechtsmittel eingelegt hat. Im Zuge der Chancengleichheit vertrat das Gericht daher die Auffassung, dass die halbe Zulassung stattdessen neu auszuschreiben sei.

von Robert Krüger Kassissa 23. Dezember 2023
Ab kommendem Jahr müssen Berliner Arztpraxen nur noch so viele Patienten medizinisch versorgen, wie sie gegenüber den Krankenkassen auch abrechnen können. Darauf hat sich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin geeinigt.

Der veränderte Honorarverteilungsmaßstab reduziert ab kommendem Jahr das Regelleistungsvolumen der Pra­xen um zehn Prozent, erhöht zugleich jedoch die Fallwerte. So bleibt das Budget für die einzelne Praxis trotz der Zahl weniger Behandlungsfälle gleich, heißt es dazu in einem Beitrag des Ärzteblatts.

„Dabei ist uns ganz wichtig, dass in der Öffentlichkeit nicht ankommt, dass die Berliner Praxen ihren Patientinnen und Patienten die medizinische Behandlung verweigern. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen mit diesem Schritt der Politik und den Krankenkassen klarmachen, dass etwas passieren muss, damit die ambulante Versorgung nicht an die Wand gefahren wird. Die Zeit der Rabatte muss vorbei sein. Wir sind nicht mehr in der Lage und auch nicht mehr gewillt, ärztliche Leistungen zu erbringen, die wir nicht voll bezahlt bekommen. Die ambulante Versorgung muss endlich ausreichend finanziert werden, damit die Praxen ihre Qualität halten und ihre medizinischen Fachangestellten angemessen bezahlen können und nicht immer mehr Ärztinnen und Ärzte der Niederlassung den Rücken kehren. Und das kommt am Ende auch den Patientinnen und Patienten zu Gute “, äußern sich dazu die Vertreterversammlung und der KV-Vorstand.

Jede andere Branche hätte schon längst die Reißleine gezogen
Bisher habe man – im Interesse der Patientenversorgung – darüber hinweggesehen, dass in Berlin nicht alle erbrachten ärztlichen Leistungen zu 100 Prozent bezahlt werden. Seit Jahren liegt die Leistungserbringung ca. 20 Prozent über der mit den Kassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge. „Das geht so nicht mehr. Die Ausgaben für Personal, Mieten, Energie und Ausstattung steigen immer weiter an, aber die Honorarentwicklung hält mit dieser Kostenexplosion nicht Schritt. Die Politik konzentriert sich auf die stationäre Versorgung und die Kassen vertreten die Auffassung, dass das Geld nicht der Leistung folgen muss. Jede andere Branche hätte in dieser Situation schon längst die Reißleine gezogen“, heißt es weiter.



von Robert Krüger Kassissa 19. Oktober 2023

Ob eine Arztpraxis in einen anderen Berliner Bezirk umziehen „darf“, ob im Zuge einer Praxisabgabe der Übernehmer/die Übernehmerin den KV-Sitz in einem anderen Bezirk fortführen„darf“und viele weitere Fragen bemessen sich an den aktuellen Versorgungsgraden.

Nun hat die KV Berlin eine Aktualisierung per 1. Juli 2023 vorgenommen und veröffentlicht:

https://www.kvberlin.de/fileadmin/user_upload/bedarfsplanung_zulassung/vaev_bedarfsplanung_loi_forts...

von Robert Krüger Kassissa 26. September 2023
Statt einem soll es in Berlin für Kinder- und Jugendärzt*innen künftig vier Planungsbereiche geben. Ähnlich wie bei den Hausärzt*innen soll damit die Versorgung in bestimmten Bezirken verbessert werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin hat am 21. September 2023 beschlossen, dass bei den Kinderärzt*innen ein ähnlicher Weg wie bei den Hausärzt*innen eingeschlagen werden soll. Seitdem es bei den Hausärzt*innen nur noch drei Planungsbereiche gibt (seit Ende 2020) und die Ost-Bezirke wie Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick komplett entsperrt sind, sind 29 neue Hausarztsitze geschaffen worden und der Versorgungs-Abwärtstrend gestoppt. Wenngleich der Bedarf an Hausärzt*innen immer noch riesig ist.

Die kinderärztlich stark unterversorgten Bezirke wie Spandau, Reinickendorf und auch wieder die Ost-Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick sollen entsperrt werden. Die restlichen bleiben gesperrt und in einen Planungsbereich zusammengefasst.

Dieser neue Bedarfsplan wird demnächst dem Gesundheitssenat und dem gemeinsamen Landesausschuss vorgelegt. Erfolgt keine Beanstandung, könnte Ende Oktober wirksam werden.

Aktualisierung vom 1. Dezember 2023:

Mittlerweise stehen die vier neuen Planungsbereiche fest und auch in welche Planungsbereiche freie Sitze vergeben werden.

Planungsbereich I umfasst die Bezirke Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln und bleibt gesperrt .

Planungsbereich II umfasst die Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf und bekommt 9 Sitze .

Planungsbereich III umfasst den Bezirk Treptow-Köpenick. Hier gibt es 5,5 Sitze .

Planungsbereich IV bilden Spandau und Reinickendorf. Hier werden 9 Sitze vergeben. 

Zudem werden noch Niederlassungsmöglichkeiten in der Fachgruppe der Frauenärzt*innen und in der Fachgruppe der Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie vergeben. Bewerbungsfrist ist der 12. Januar 2024 .

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/bedarfsplan-fuer-berlin

https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/zulassen-niederlassen-in-berlin/arztsitze/arztsitzausschreibunge...

Für alle Fragen rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren stehen wir natürlich gern zur Verfügung.


von Robert Krüger Kassissa 26. September 2023
Landläufig heißt es, eine Anstellung habe im Vergleich zur Selbstständigkeit die bessere Work-Life-Balance. Eine Studie der Apobank unter Medizinstudierenden zeigt das Gegenteil. Das macht Hoffnung.

Zugegeben die Stichprobe ist mit 176 Studierenden der Humanmedizin aus dem Kunden-Panel der apoBank nicht sonderlich groß und repräsentativ, aber da negative Bewertungen das Bild der Niederlassung bestimmen, ist es wohltuend auch mal was Positives zu hören.

Rund 70 Prozent der Studierenden der Humanmedizin können sich zukünftig eine Niederlassung vorstellen. Besonders relevant für die Niederlassung ist dabei eine ausgeglichene Work-Life-Balance. „Konkret bedeutet das für die Befragten vor allem Zeit mit Familie und Freunden (90 Prozent), freie Wochenenden (75 Prozent) und flexible Gestaltung der Arbeitszeiten (69 Prozent). Dementsprechend sind die befragten Studierenden auch nicht abgeneigt, einfache medizinische Tätigkeiten sowie Verwaltungsaufgaben zu delegieren: über 90 Prozent können sich das vorstellen“, heißt in der Pressemitteilung der Apobank zu dieser Studie. Vor allem männliche Studierende (79 Prozent) planen eine Praxisgründung, bei Frauen sind es 66 Prozent.

Zeit für Familie und Freunde
Bei Praxisbesichtigungen und Gesprächen zwecks Praxisübergaben neigen viele Abgeber und Abgeberinnen dazu, über Gängelung durch die Kassenärztliche Vereinigung, Probleme mit der IT und Technik, Personalmangel, hohe Arbeitsbelastung und weiteres zu klagen“, berichtet der Berliner Praxisberater und -vermittler Robert Krüger Kassissa. Natürlich existieren einige Probleme, aber um junge Ärzte und Ärztinnen für die Niederlassung zu begeistern und Praxisschließungen ohne Nachfolge zu verhindern, sollte unter anderem gerade das Thema flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Zeit für Familie und Freunde in den Vordergrund gestellt werden.

Neben den Kriterien qualifiziertes Personal, funktionierende Abläufe, neue bzw. gut erhaltene Geräte und hoher Digitalisierungsgrad, die eine wichtige Rolle für die Niederlassung bilden, landet die Lage der Praxis mit 65 Prozent ganz unten auf der Liste der relevanten Entscheidungskriterien. Nur 7 Prozent der Befragten lehnen eine Niederlassung auf dem Land kategorisch ab. Dazu passt, dass Landärzte und Landärztinnen im Schnitt mehr als ihre Kollegen und Kolleginnen in den Städten verdienen.
von Robert Krüger Kassissa 18. September 2023
Der Kampf zwischen den Akteuren der ambulanten und stationären Versorgung währt gefühlt schon ewig. Aktuell bekommt er aber eine ganz neue Brisanz.

Es sind dramatische Töne, die die Krankenhausvertreter anschlagen. Rund 70 Prozent aller Kliniken sehen ihre Existenz laut einer aktuellen Umfrage gefährdet. Seit Mai 2023 haben bereits neun Kliniken einen entsprechenden Insolvenzantrag gestellt. In den Monaten Januar bis April 2023 gab es schon acht Insolvenzverfahren. Im gesamten Jahr 2022 gab es lediglich zehn Klinikpleiten.

„Der von ihm [Anm. d. Red.: Bundesgesundheitsminister Lauterbach] verweigerte Inflationsausgleich für die Krankenhäuser führt zu einem Monat für Monat steigenden Defizit von 500 Millionen Euro. Bis Ende des Jahres 2023 werden es 10 Milliarden sein, die sich als nicht refinanzierte Kosten bei den Krankenhäusern auftürmen. Zur Mitte des Jahres mussten deshalb bereits fünfmal so viele Krankenhausstandorte Insolvenz anmelden wie im gesamten Jahr 2021. Der Minister selbst spricht von einem Krankenhaussterben, das er nicht verhindern könne. Wer als Minister für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zuständig ist, aber öffentlich bekennt, dass er keine Ideen mehr hat, wie der kalte Strukturwandel mit einer Vielzahl von geschlossenen Kliniken verhindert werden könne, muss sich die Frage stellen lassen, ob er der Kernaufgabe seines Ressorts gerecht wird“, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft im September 2023.

Kliniksterben versus Praxissterben
Das Wehklagen der niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen klingt dabei ganz ähnlich: „Wenn sich in der Wahrnehmung und der Bezahlung der ambulanten Strukturen nichts ändert, dann sehen wir die deutliche Gefahr, dass die individuelle Betreuung in der Fläche nicht mehr gewährleistet ist", sagte beispielsweise der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Stefan Roßbach-Kurschat, am 11. September 2023 der Deutschen Presse-Agentur. „In Brandenburg haben wir aktuell 300 Hausarztpraxen, die nicht besetzt sind, das werden in drei bis fünf Jahren 600 Praxen sein.“ KV-Brandenburg-Chefin Catrin Steiniger kritisiert den jüngsten Honorarabschluss: „Wir sind über das Ergebnis maßlos enttäuscht. Viele Praxen stehen schon heute betriebswirtschaftlich mit dem Rücken an der Wand. Dieses Ergebnis ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.”

Doch es gibt nicht nur ein Kampf ums Geld, sondern auch um Köpfe. Nicht wenige niedergelassene Ärzte und Ärztinnen beklagen, dass MFAs mit „Kopfprämien“ aus den Praxen in die Krankenhäuser gelockt werden. Auch das Gerangel um die angestellten Ärzte und Ärztinnen tobt. Eigentlich sollten die Praxen im Vorteil sein, denn der Ampel-Koalitionsvertrag sieht ja eine Ambulantisierung der Medizin vor. Auch aus Kostengründen.

Und während einige Akteure der ambulanten Versorgung privates Kapital in Form von Investoren regelrecht verteufeln, ruft der ambulante Sektor nun gerade danach.„Für Transformation brauchen wir Anreizsysteme", so Thomas Lemke, Sana-Vorstandsvorsitzender und Vize-Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft in einem LinkedIn-Post.„In Deutschland denken wir immer nur an Malus-Systeme. Wir brauchen aber auch positive Anreize, um etwa nicht versorgungsrelevante Kapazitäten abzubauen. Und wir brauchen mehr Möglichkeiten, auch privates Kapital für den Umbau zu mobilisieren. Denn der Staat allein wird es, wie wir merken, nicht leisten können."

Bekanntlich hat ja alles zwei Seiten. Für die Arztpraxen könnten sich weniger Krankenhäuser auch positiv auswirken, weil wieder mehr Ärzte und Ärztinnen für die Anstellungen in den Praxen zur Verfügung stehen.
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